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Für die Erstellung der Gutachten hatten die ermittelnden Behörden Professor Dirk Labudde von der Hochschule Mittweida beauftragt. Der Forensiker hat die als »Photogrammetrie« bezeichnete Methode zur Erstellung von personenspezifischen, digitalen Skeletten weiterentwickelt. Allerdings funktioniert die Methode nur, wenn brauchbares Bild- und Videomaterial zum Abgleich zur Verfügung steht.
Hanna S. sollte für die Zwangsvermessung »in kurzer Sporthose oder Boxershorts und mit ärmellosem Top« erscheinen, berichtet die Münchener Soligruppe »Alle Antifa«. Wie demütigend die Methode verlief, schilderte die Angeklagte demnach vor Gericht: Im Gefängnis habe sie auf einen Besuch gewartet, als die Wärterin mitgeteilt habe, sie müsse »noch kurz zum medizinischen Dienst«. Dass es zur Vermessung gehen sollte, sei ihr nicht mitgeteilt worden.
In einem Raum mit zwei Wärterinnen und zwei vom Professor beauftragten Studentinnen sollen von Hanna S. zunächst Fotos mit ihrer Anstaltskleidung gemacht worden sein. Anschließend sei sie auf eine Liege gelegt und bis auf die Unterhose entkleidet worden, bevor die Mitarbeiterinnen Markierungen an ihrem Körper angebracht und sie für weitere Bilder auf einen Drehteller gestellt hätten. Vor Gericht nannte Yunus Ziyal, einer der beiden Rechtsanwälte von Hanna S., die Prozedur einen »tiefen Eingriff in ihre Privatsphäre«. Zudem seien Fotos ohne Oberbekleidung aufgenommen worden – die richterliche Anordnung deckte dies nicht.
Labudde nennt seine Methode »digitaler anthropometrischer Rig-Vergleich«: ein technisches Verfahren, bei dem aus Foto- oder Videomaterial von einem Tatort dreidimensionale Modelle der aufgenommen Personen erzeugt werden. Daraus werden »digitale Skelette«, sogenannte »Rigs«, extrahiert. Diese werden mit den Konturen der zu vermessenden Tatverdächtigen verglichen. Labudde formuliert am Ende eine Wahrscheinlichkeitsaussage über mögliche Übereinstimmungen.
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Schanatan, die Aussagekraft ist ähnlich hoch wie bei Gebisspuren.
Wow was für ein Lappen! Photogrammetrie wurde nicht von ihm erfunden. Was er da macht ist ein simples Verfahren zum 3D Scanning von Objekten. Die Krux: durch den Scan mit dem Drehteller (normal ist noch ein Linienlaser oder ein projiziertes Muster im Spiel, aber da stand ja was von Markern) wird das Objekt immer entlang der Drehrichtung Fehler aufweisen wenn nur ein paar Fotos gemacht werden.
Je nach Kamera haben wir einen Fehlerbereich von ein paar cm in jeder Messung. Zwar vollkommen ausreichend zum optischen Modellieren und als Basisscan aber rein methodisch für forensische Schablonen fragwürdig. Dann wird halt so ein Skelett darunter geschätzt - aber das ist nur ein errechnetes Modell was bei ähnlichen Parametern was ähnliches ausgibt.
Quelle: Studium
Schon allein das Rig würde ich anzweifeln. Es ist ja nicht so das wir überall im öffentlichen Raum präzise 3D-Messsysteme hängen haben. Er wird also als Grundlage irgendwelche unscharfen verrauschten CCTV-Aufnahmen haben, in denen er dann versucht sein Refetenz-Skelett in die geschätzten Skelete einzupassen oder ggf. noch schlimmer Bewegungsanalysen durchzuführen. Unfug!
Waaas, du meinst unscharfe Aufnahmen in gerade mal 30 fps maximum geben kein Bewegungsbild anhand dessen eine auffällige / einzigartige Gangart aufgrund eines schiefen Skeletts bewiesen werden kann um direkt zu wissen welcher Scan in der Kartei böser Buben es ist? !Also in Hollywood könnten die das! (/s)
Aber zur Sache: da hat irgendwer der zu sehr von sich überzeugt ist wem anderen im Strafverfolgungssystem sehr überzeugend einen Bären aufgebunden. Wäre das nur wie sonst auch eine Konsequenz der Fördermittel für ein Forschungsprojekt wäre es ja noch normal. Aber die Konsequenzen sind hier bisschen…verbindlicher
Ja genau. Das geht dann so weit das man irgendwann aus irgendeinem Grund verdächtigt wird und man sich erst ausziehen muss und so einen Scan über sich ergehen lassen muss. Und das alles nur damit am Ende im Bestfall ein “könnte passen” dabei raus kommt und immer noch nicht so richtig klar ist ob das die richtige Person ist oder nicht. Klingt mir SEHR übergriffig für den nutzen den es haben könnte.
Nur weil etwas geht heißt es ja nicht das man es machen sollte.
Nur weil etwas geht heißt es ja nicht das man es machen sollte.
Das sollte man sich generell sehr viel häufiger zu Herzen nehmen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die StPO hierfür keine Ermächtigungsgrundlage bietet. Dafür spricht meinem Empfinden nach auch die Zeit der Aktion.
Im Grunde ein Voyeur?
Oder Sadist?
Warum nicht beides?