• Padit@feddit.org
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    3 days ago

    Also das meine ich ganz ernst: was ist mit dem Geld das er da verdient hat? Muss er das Zurückzahlen?

    Weil sonst lohnt sich das ja wirklich mega für ihn

    • RidderSport@feddit.org
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      3 days ago

      Das Gericht ordnet die Einziehung der Erträge einer Straftat mit dem Urteil an § 73 I StGB.

      Gilt im Übrigen für alle Straftaten unabhängig der Strafhöhe

      • kossa@feddit.org
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        2 days ago

        Aber weird, dass er sonst keine zusätzliche Geldstrafe bekommen hat. Das ist ja dann “gut, wenn ich erwischt werde, ist halt das Geld wieder weg, aber sonst auch nichts passiert”. Finde ich jetzt für Nachahmer nicht besonders abschreckend.

        Und zusätzlich, seit 2016 vier Millionen Euro angelegt sind auch ein Sümmchen. Wird die etwaige Rendite auch eingezogen?

        • RidderSport@feddit.org
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          1 day ago

          Er hat eine Freiheitsstrafe bekommen, wenn auch zur Bewährung. Freiheitsstrafe und Geldstrafe stehen alternativ zu einander und können nicht kummulativ verhängt werden

          Wegen der Rendite, ist ne gute Frage die ich dir aus dem Kopf nicht beantworten kann. Aber da die Einziehung den Effekt haben soll die Attraktivität der Vermögenskriminalität zu verringern, wird wohl auch jeglicher Ertrag oder Früchte mitabgeschöpft