Hamburg will sie, Hannover plant sie, Frankfurt testet sie und Berlin nutzt sie längst. Bremen hingegen zögert bei KI-gestützter Videoüberwachung. Das sind die Gründe.
Hamburg will sie, Hannover plant sie, Frankfurt testet sie und Berlin nutzt sie längst. Bremen hingegen zögert bei KI-gestützter Videoüberwachung. Das sind die Gründe.
Das Jedermannsrecht gilt genau dann, wenn man jemanden bei einer Straftat erwischt. Und auch dann gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Was Du hier vorschlägst, sind dystopische Polizeistaatsfantasien, in der jeder jeden “verhaften” darf, weil er irgendwie verdächtig aussieht.
Jup, da lag ich falsch: Momentan scheint es tatsächlich keinen sauberen rechtlichen Rahmen dafür zu geben.
Ob ein Festsetzen eines Verdächtigen durch eine private Sicherheitsfirma (wenn von der Polizei beauftragt) aber als “dystopische Polizeistaatsfantasien” durchgehen - da wäre ich mir jetzt nicht so sicher.