Ich habs jetzt noch mal nachgeschaut, weils mich schon interessiert:
HLI, dass es gar nicht die Autobahn ist, die das rechts überholen verbietet, sondern das, wie du richtig sagst, Außerorts (§ 5 und § 7 StVO)
Insofern ist mein Anfangskommentar Unfug, außerorts ist überall rechts überholen verboten.
E: Gesetzestexte eingefügt, da klärt sich dann auch meine Schlauberger-Folgefrage, was mit Autobahnen innerorts ist. § 7 sagt klar, dass die Erlaubnis innerorts nicht für Autobahnen gilt. Insofern alles schön geregelt. ;)
Ich habs jetzt noch mal nachgeschaut, weils mich schon interessiert:
HLI, dass es gar nicht die Autobahn ist, die das rechts überholen verbietet, sondern das, wie du richtig sagst, Außerorts (§ 5 und § 7 StVO)
Insofern ist mein Anfangskommentar Unfug, außerorts ist überall rechts überholen verboten.
E: Gesetzestexte eingefügt, da klärt sich dann auch meine Schlauberger-Folgefrage, was mit Autobahnen innerorts ist. § 7 sagt klar, dass die Erlaubnis innerorts nicht für Autobahnen gilt. Insofern alles schön geregelt. ;)